Am 8. Juni hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) den Entwurf für eine neue Norm namens „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ vorgestellt. Sie soll für mehr Objektivität und Transparenz in der Finanzberatung und -planung sorgen. So sollen die Ergebnisse der Analyse auch immer reproduzierbar sein. Zwar gibt es bereits seit 2014 die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“, doch als Spezifikation hat sie weniger Gewicht als eine Norm. Diese muss nämlich von einer gesamten Branche einvernehmlich getragen werden.
Genau das gilt nun für die neue DIN 77230. Sie wurde in einem gemeinsamen Kraftakt von Versicherern, Banken, Verbraucherschützern, Wissenschaftlern und Maklerpools seit Mai 2016 erarbeitet. Unter www.din.de/go/entwuerfe kann sie eingesehen werden, bis zum 8. August lassen sich noch Änderungswünsche vorbringen. Ende dieses Jahres könnte DIN 77230 dann in Kraft treten. Ihre Anwendung ist jedoch, ebenso wie bei der Vorgänger-Spezifikation, freiwillig. Zudem weisen kritische Stimmen darauf hin, dass jeder Einzelfall anders ist – die Norm sollte also stets mit Augenmaß und gegebenenfalls eigener Schwerpunktsetzung angewandt werden.
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Die börsennotierten deutschen Unternehmen haben in der laufenden Dividendensaison die Rekordsumme von 52,6 Milliarden Euro an ihre Shareholder ausgeschüttet, wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) errechnet hat. Das entspricht einer Steigerung um satte 11,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Gros der Dividenden stammt mit 35,8 Milliarden Euro von den 30 DAX-Konzernen.
Damit gewinnen Dividendenpapiere gegenüber Anleihe-Alternativen weiter an Attraktivität. Mit ihrer Kombination aus Ausschüttung und Kursgewinnpotenzial bieten sie einen vergleichsweise sicheren Ausweg aus dem Niedrigzinsdilemma. Wer einsteigen will, sollte sich nicht nur die jeweils letzte Dividendenzahlung ansehen. Vielmehr empfehlen sich Unternehmen, die über Jahre hinweg eine stabile oder steigende Dividende stemmen konnten. So hat beispielsweise BASF ihre Dividende in acht der letzten zehn Jahre angehoben, die Allianz in sieben. Neben Einzeltiteln stehen Privatanlegern auch Dividendenfonds offen, die das Geld mehr oder weniger breit streuen.
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Im Jahr 2013 wurde pro versichertem Blitzeinschlag noch eine Schadenssumme von durchschnittlich 580 Euro registriert. Binnen vier Jahren ist dieser Wert auf 840 Euro geklettert, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nun in seiner Bilanz für 2017 darlegte. Die satte Steigerung um 45 Prozent wird primär dem Trend zum Smarthome zugeschrieben, also zur elektronischen Vernetzung von immer mehr Geräten und Funktionen. Werden beispielsweise Rollläden und Heizungen klassischerweise von Hand betätigt, so werden sie im Smarthome in die digitale Steuerung einbezogen. Dementsprechend kann sich die Überspannung im Haus weiter ausbreiten.
Insgesamt blieb die Schadenssumme 2017 aber mit circa 250 Millionen Euro auf dem Vorjahresniveau, da rund 20.000 Fälle weniger zu verzeichnen waren. Auch dieser Trend zeigt sich seit Jahren. So gab es im Jahr 2007 noch 480.000 versicherte Einschläge, im letzten Jahr waren es rund 300.000. Die Blitzschutzmaßnahmen scheinen also immer besser zu funktionieren.
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Rund 54.000 Anleger zittern um ihre Investments bei der P&R-Gruppe, der sie insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Schiffscontainerkauf und -vermietung anvertraut haben. Mittlerweile ist ein Kriminalfall daraus geworden, denn es fehlen etwa eine Million Container, für die die Anleger bezahlt haben.
Hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unseriösen Geschäftspraktiken früher aufdecken und unterbinden müssen? Nein, meint die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Die BaFin habe keine Verpflichtung, die Angaben der Verkaufsprospekte inhaltlich zu prüfen bzw. das Geschäftsmodell zu hinterfragen. Formal seien die Prospekte korrekt gewesen.
Kritiker meinen dagegen, die BaFin hätte die Anleger effektiver schützen können und müssen – und sprechen von „Aufsichtsversagen par excellence“. So habe es beispielsweise in den Prospekten „versteckte Risikohinweise“ darauf gegeben, dass auch Anlegergelder anderweitig verwendet wurden als zum Kauf von Containern.
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