Kinderzuschlag … Jetzt unabhängig vom Einkommen!

9.02.2020

Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung des Bundes. Viele erwerbstätige Eltern brauchen den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Unterstützung, weil ihr Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihres Kindes /ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind bis zu 185 Euro monatlich und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Bei mehreren Kindern setzt sich der Gesamtkinderzuschlag aus der Summe der einzelnen Kinderzuschläge zusammen.

Voraussetzungen:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unverheiratet und unter 25 Jahre alt.
  • Bezug von Kindergeld für das Kind
  • Mindesteinkommen 600 € bei Alleinerziehenden 900 € bei Paaren
  • individuelle Höchsteinkommensgrenze entfällt ab dem 01.01.2020
  • Mit Kinderzuschlag besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. (Neu ab 01.01.2020: erweiterter Zugang)

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